Kinder- und Jugendschutz

Zur Umsetzung des Gesetzes „Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72 a SGB VIII zwischen der Hamburger Sportjugend und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der FHH“ (Vereinbarung HSJ und Behörde für Arbeit Soziales, Familie und Integration) hat der GTV 72 mit seinen Kinder- und Jugendtrainern sowie seinem Jugendobmann am 18.10.2014 als einer der ersten Vereine in Hamburgs Osten eine gesetzlich geforderte Schulung absolviert. Hintergrund des erlassenen Gesetzes sind die in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Vorkommnisse von Missbräuchen an Kindern bei kirchlichen Institutionen und bei schulischen Internaten. Damit hat der GTV 72 den Grundstein gelegt, seine jüngsten Mitglieder, Kinder und Jugendliche, in jeglicher Form vor Missbrauch und Misshandlung zu schützen.

Außerdem wurde vom GTV-Vorstand und den Trainern als weitere Maßnahme unser Ehrenkodex GTV unterzeichnet, in dem wir bekunden, dass wir die Persönlichkeit und Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen.

Für besondere Vorkommnisse zwischen Kindern, Jugendlichen, Trainern und Erwachsenen ist Herr Manfred Witt unser Ansprechpartner als PSG-Beauftragter. Mobil: 0151 2427 2281