des Gymnastik- und Turnverein 1972 e.V.
am Dienstag, den 10.08.2021,
Beginn: 19:00 Uhr
Turnhalle Steinfeldstraße
Tagesordnungspunkte:
1. Beginn und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden sowie Ehrung der Jubilare und Totengedenken
2. Berichte des Vorstands
2.1. des Vorsitzenden
2.2. des stellvertretenden Vorsitzenden
2.3. des Schatzmeisters
2.4. des Jugendobmannes
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes
5. Berichte der Abteilungsleiter/Innen
6. Anträge – seitens des Vorstandes:
Antrag auf Beitragserlassung für 2.Quartal in 2020 wegen pandemiebedingtem Sportausfall
Antrag auf Beitragserlassung für 1. und 2. Quartal in 2021 wegen pandemiebedingtem Sportausfall
– müssen bis zum 27.07.2021 dem Vorstand vorliegen!
7. Neuwahlen
7.1. Wahl des Wahlleiters
7.2. Wahl des 1. Vorsitzenden für die Dauer von 2 Jahren**
7.3. Wahl der/des Schatzmeisterin/Schatzmeisters für die Dauer von 1 Jahr
7.4. Wahl der/des Schriftführerin/Schriftführers für die Dauer von 1 Jahr**
7.5. Wahl der/des Jugendobfrau/Jugendobmannes für die Dauer von 1 Jahr
7.6. Wahl der Pressesprecherin/des Pressesprechers für die Dauer von 1 Jahr
7.7. Wahl einer/eines Kassenprüferin/Kassenprüfers für die Dauer von 2 Jahren
7.8. Wahl des Festausschusses für die Dauer von 1 Jahr.
8. Verschiedenes
** Bedauerlicherweise hat der 1. Vorsitzende Norbert Rieger für sich entschieden, dass er dieses Amt nicht mehr ausüben möchte. Nach 6jähriger Amtszeit möchte er dieses Amt in andere Hände übergeben.
Auch die Schriftführerin Renate Bytomski möchte ihr Amt in andere und/oder jüngere Hände weiter reichen.
Norbert als auch Renate sind gerne bereit, den Nachfolgern Unterstützung zu geben.
Im Zusammenhang mit der Mitglieder-Versammlung sei hier noch auf folgendes hingewiesen:
Zum jetzigen Zeitpunkt ist unbedingt darauf zu achten, dass die Hygienemaßnahmen einzuhalten sind, d.h. jedes anwesende Mitglied oder jeder Gast hat nachzuweisen, dass entweder die vollständige Impfung, die Genesung oder der entsprechende Test durchgeführt ist/wurde. Während der MV besteht eine Maskenpflicht und die vorgeschriebene FFP2- oder medizinische Maske ist mitzuführen und zu tragen. Ausserdem besteht ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 m.
Wie freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen.
Freundliche Grüße
Renate Bytomski
Schriftführerin